Drohen Abmahnungen, wenn man nicht gemäß KI-VO schult?

Was Unternehmen jetzt zur Schulungspflicht gemäß KI-Verordnung wissen sollten

Veröffentlicht am 16.01.2025

Viele Unternehmen stellen sich derzeit die Frage:



Droht mir eine Abmahnung, wenn ich meine Mitarbeitenden, die KI nutzen, noch nicht geschult habe?


Die kurze Antwort: Aktuell nicht.

Es gibt derzeit noch keine benannte Aufsichtsbehörde für die KI-Verordnung. Diese wird voraussichtlich im August 2025 festgelegt – vermutlich die Bundesnetzagentur. Sanktionen sind frühestens ab August 2026 zu erwarten.


Aber: Die Schulungspflicht gilt bereits jetzt – und das aus gutem Grund.


Warum also bereits jetzt aktiv werden?


Die Schulungspflicht ist mehr als eine gesetzliche Vorgabe. Sie ist ein zentraler Baustein für nachhaltige Innovationsfähigkeit und den sicheren Einsatz von KI-Systemen.


Gut geschulte Mitarbeitende:
 

  • verstehen die Potenziale von KI und wenden sie zielgerichtet an

  • steigern die Effizienz im Arbeitsalltag

  • reduzieren Risiken – insbesondere im Umgang mit sensiblen Daten oder automatisierten Entscheidungsprozessen


Was bringt die KI-Verordnung sonst noch mit sich?


Neben der Schulungspflicht umfasst die Verordnung weitere Anforderungen:
 

  • Dokumentation: Der Einsatz von KI und entsprechende Schulungsmaßnahmen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.

  • Risikoeinstufung: Unternehmen müssen ihre eingesetzten KI-Systeme analysieren und klassifizieren.

  • Transparenzpflicht: KI-generierte Inhalte müssen klar gekennzeichnet werden.

  • Meldepflichten: Bei schwerwiegenden Vorfällen oder Datenschutzproblemen besteht eine Meldepflicht gegenüber der Aufsicht.


Unser Tipp: Jetzt vorbereiten, statt später reagieren

 

Unternehmen, die sich frühzeitig mit der KI-Verordnung befassen, profitieren doppelt:
Sie vermeiden spätere Aufwände unter Zeitdruck – und stärken gleichzeitig ihre Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit.

 

Wir unterstützen Sie mit praxisnahen, individuell zugeschnittenen Schulungen und fundierter Beratung zur Umsetzung der Verordnung in Ihrem Unternehmen.


Unverbindlich ins Gespräch kommen

 

Inga Roser steht Ihnen gerne zur Verfügung, um gemeinsam mit Ihnen den Schulungsbedarf einzuordnen, passende Trainingsformate zu besprechen oder individuelle Fragen zu klären.

 

Kontakt:
E-Mail: inga.roser@aufwind-group.de
Tel: 07664 920 92-17
Weitere Informationen: www.aufwind-group.de/de/ki-beratung


Kostenlos: Ihre Checkliste zur KI-Verordnung


Als hilfreiches Werkzeug stellen wir Ihnen eine strukturierte Checkliste zur Verfügung. Sie gibt einen kompakten Überblick über die zentralen Pflichten und Maßnahmen:

 

  • Risikoeinstufung

  • Schulungspflicht

  • Dokumentationsanforderungen

  • Transparenz und Meldung

Hinterlassen Sie uns einfach hier Ihre E-Mail-Adresse und optional eine kurze Nachricht zu Ihren aktuellen Herausforderungen. Anschließend können Sie die Checkliste direkt herunterladen.

 

Alle Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bei rechtlichen Einzelfragen empfehlen wir die Konsultation einer spezialisierten Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts.

Transparenzhinweis gemäß EU AI Act (Stand 2025):

Dieser Beitrag wurde teilweise mit Unterstützung von KI-gestützten Tools (z. B. ChatGPT) erstellt. Die Inhalte wurden redaktionell geprüft, fachlich kontrolliert und gegebenenfalls ergänzt oder angepasst. Alle rechtlichen Einschätzungen und Empfehlungen in diesem Text ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Die inhaltliche Verantwortung liegt bei Andreas Nowottny.

 

Quelle: Fachvortrag Taheri Rechtsanwaltskanzlei
www.ra-taheri.de